Mietnomaden: So gehen Sie dagegen vor
Mietnomaden sind der Albtraum jedes Vermieters. Sie bleiben mit ihrem Mietzins im Rückstand und sind häufig auch nach mehreren Mahnungen nur schwer aus der Wohnung zu bekommen. Dabei können für Vermieter beträchtliche Kosten entstehen, auf denen sie dann leider oft sitzen bleiben. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich gegen Mietnomaden schützen können, und wie Sie im Falle eines Falles gegen sie vorgehen können.
Was sind Mietnomaden?
Als Mietnomaden werden Menschen bezeichnet, die eine Wohnung mieten, ohne die Absicht zu haben, ihren Mietzins zu begleichen. Zwar werden manchmal die ersten paar Monatsmieten gezahlt, doch schon nach einer Weile bleibt der Mietzins dann schließlich ganz aus. In manchen Fällen lassen die Bewohner die Wohnung auch sehr kurzfristig einfach zurück und bleiben die Miete schuldig. Nicht selten ist der Wohnraum danach vermüllt und voller Mängel.
Mietnomaden können für Vermieter einiges an Kosten verursachen. Verfahrenskosten für Gerichtsverfahren, Delogierungskosten oder Einlagerungskosten müssen alle vom Vermieter getragen werden. Wenn der Mieter die Delogierung geschickt hinauszögert, kann ein halbes Jahr oder sogar mehrere Jahre vergehen, bis er die Wohnung verlassen muss. Daher ist es ratsam, Präventivmaßnahmen zu ergreifen, um sich erst gar nicht auf dubiose Mieter einzulassen.
So können Sie Mietnomaden erkennen
Der äußere Schein kann bekanntlich trügen, was bei Mietern besonders gilt. Lassen Sie sich nicht von einem gepflegten und eloquenten Auftreten blenden, denn Mietnomaden spielen häufig gekonnt ein seriöses Verhalten vor. Die sozialen Verhältnisse spielen dabei oft keine Rolle, denn Mietnomaden lassen sich quer durch alle Berufs- und Gesellschaftsschichten finden. Trotzdem gibt es ein paar Dinge, auf die Sie achten können, um keine schwarzen Schafe zu erwischen.
Informationen über Mieter einholen
Informieren Sie sich im Vorhinein so gründlich wie möglich über potenzielle Mieter. Ersuchen Sie zukünftige Hausbewohner unbedingt, eine Mieterselbstauskunft auszufüllen, in der sie grundlegende Information über sich selbst eintragen. Wenn bei berechtigten Fragen falsche Auskünfte gegeben werden, kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten und die Wohnung kündigen.
Beim Kreditschutzverband 1870 kann außerdem die Bonität des potenziellen Mieters überprüft werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann nach einer Strafregisterbescheinigung und einem Gehaltsnachweis fragen. Lassen Sie sich auch eine Bestätigung geben, dass der Mieter immer noch dort beschäftigt ist, wo er angibt zu arbeiten. Eine Kopie des Lichtbildausweises ist ebenfalls zu empfehlen.
Kaution vor dem Einzug einfordern
Vor der Schlüsselübergabe sollten Sie unbedingt eine Kaution, sowie die erste Monatsmiete beantragen, um gegen potenzielle Schäden gewappnet zu sein. Für die Höhe der Kaution gibt es keine gesetzliche Regelung, doch üblicherweise wird ein Betrag von drei bis sechs Monatsmieten festgesetzt. Vor allem wenn es Mieter ganz eilig haben, einzuziehen, vor einer Kaution aber zurückschrecken, kann das ein Zeichen für Mietnomaden sein.
Dokumentieren Sie außerdem den Zustand der Wohnung vor der Wohnungsübergabe genau, denn häufig heißt es von Mietern nach entstandenen Schäden: „Das war schon so.“ Fotos vom ursprünglichen Zustand der Wohnung können da entscheidende Beweismittel sein.
Referenz vom Vormieter
Fragen Sie etwaige Mieter nach Namen und Kontaktdaten ihrer ehemaligen Vermieter und bitten Sie diese um eine Referenz. Dadurch können Sie erfahren, ob mögliche Werber tatsächlich seriös und bei ihren einstigen Vermietern schuldenfrei sind. Geben Sie auch Ihren Mietern ein positives Referenzschreiben, wenn sie ausziehen. So machen Sie es anderen Eigentümern leichter, gewissenhafte Hausbewohner gleich zu erkennen.
Gibt es eine Mietnomaden Liste in Österreich?
Vermieter fragen öfters nach einer „schwarzen Liste“, wo unzuverlässige Mieter aufscheinen. Während es in anderen Ländern, wie beispielsweise in Deutschland, bereits Datenbanken über Mietnomaden gibt, ist das in Österreich nicht der Fall. Zwar gibt es immer wieder Initiativen dazu, die jedoch meist scheitern, da der Mietschutzverband darin eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Mietern sieht. Daher ist es umso wichtige, Mieter um eine schriftliche Selbstauskunft zu bitten.
Alternativ können Sie auf www.justiz.gv.at Einsicht in eine Insolvenzdatei bekommen. Wenn Sie Namen und Wohnort einer Person eingeben, erhalten Sie Informationen über etwaige laufende Konkursverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit.
Falls es doch einmal passiert, dass Ihnen ein Mietnomade unterkommt, haben Sie folgende Möglichkeiten zur Vorgehensweise.
Wie Sie Mietnomaden wieder loswerden
Wenn ein Mieter einmal nicht fristgerecht bezahlt, gibt es dafür mehrere Ursachen, die nicht unbedingt von böswilliger Natur sein müssen. Möglicherweise hat der Mieter seinen Job verloren oder muss gegen persönliche Schwierigkeiten ankämpfen. Daher lohnt es sich auf jeden Fall, erst einmal das Gespräch mit dem Mieter zu suchen. Wenn sich der Mieter jedoch danach immer noch nicht an die Vereinbarungen hält und länger als einen Monat mit der Zahlung im Rückstand ist, entsteht Handlungsbedarf.
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1. Mahnen
Schicken Sie dem säumigen Mieter als erstes eine Abmahnung mit Zahlungsaufforderung. Laut dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) kann ein Mieter nur dann gekündigt werden, wenn er nach erhaltener Mahnung immer noch nicht zahlt.
2. Kündigung des Mietverhältnisses
Nach der Mahnung müssen Sie dem Mieter eine angemessene Zahlungsfrist geben. Gesetzliche Vorgaben darüber, wie lang die Frist sein muss, gibt es nicht, zwei Wochen sollten jedoch ausreichen. Wenn nach Ablauf dieser Frist immer noch nicht gezahlt wurde, hat der Viermieter das Recht, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
3. Räumungsklage einreichen
Leider kommt es häufig vor, dass Mieter die Kündigung des Mietvertrages einfach ignorieren und in der Wohnung verbleiben. Wenn die Mieter nicht reagieren, kann beim Bezirksgericht eine schriftliche Räumungsklage eingereicht werden. Der Nachteil: das Verfahren dauert oft über Monate und die Kosten trägt der Vermieter. Beachten Sie jedoch, dass eigenständige Handlungen der Vermieter, wie etwa das Wegwerfen von Besitz oder das Austauschen des Schlosses, strafbar ist.
4. Delogierung
Wenn das Gericht die Kündigung des Mietvertrages für wirksam erklärt, setzt es einen Räumungstermin fest. Zieht der Mieter an diesem Tag nicht freiwillig aus, erscheint ein Gerichtsvollzieher, je nach Verhalten des Mieters mit dem Schlüsseldienst oder der Polizei. Auch diese Kosten muss wieder der Vermieter tragen.
Die Möbel des Mieters werden eingelagert, sodass er die Chance hat, sie wieder zu bekommen. Wenn er dies nicht in Anspruch nimmt, hat der Vermieter nach Ablauf einer angemessenen Frist die Möglichkeit, die Möbel zu verkaufen und so die Delogierungskosten zum Teil zu decken. Um als Vermieter langwierige und mühselige Verfahren zu vermeiden, sollten Sie sich unbedingt vorher an Beratungsstellen wenden.
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Gibt es einen Vermieterschutz?
Bei Streitigkeiten und Fragen empfiehlt es sich als Vermieter, gründlich und rechtzeitig Informationen einzuholen. Der Österreichische Vermieter Schutz Verein bietet seinen Mitgliedern nicht nur Informationen über Mietwerber, sondern auch Beratung und Begleitung bei Problemen. Um ganz sicher zu gehen, kann auch eine Mietausfallversicherung abgeschlossen werden. Dadurch werden Vermieter zumindest zum Teil vor den finanziellen Verlusten durch Mietnomaden geschützt.
Präventive Maßnahmen zu ergreifen ist also der Schlüssel, um den Einzug von Mietnomaden zu vermeiden. Dabei gilt es nicht nur, sich vorher gründlich über potenzielle Mieter zu informieren, sondern auch bei Problemfällen beratende Hilfeleistungen in Anspruch zu nehmen. Wer wachsam und vorsichtig ist, kann sich so gegen Mietnomaden wappnen.