Energieausweis: Was Sie als Hausbesitzer wissen sollten
Die Energieeffizienz ist beim Hausbau absolut nicht mehr weg zu denken. Schon allein aus finanzieller Sicht lohnt es sich, das Gebäude so zu planen, dass es möglichst wenig Energie verbraucht. Seit ein paar Jahren besteht zudem die gesetzliche Pflicht bei jedem Kauf und Neubau ein Gutachten vorzulegen, das den Energieverbrauch genauestens dokumentiert: Der Energieausweis. Was dieser umfasst, wie Sie zu so einem kommen und noch einige Informationen mehr erfahren Sie im Folgenden.
Der Energieausweis: Erklärung der Hintergründe
Seit Mai 2006 ist in Österreich das EAVG, das Energieausweis-Vorlage-Gesetz, in Kraft. Es besagt in welchem Fall ein Energieausweis vorgelegt werden muss, von wem er ausgestellt werden kann und welche Parameter er enthält. Damit ist er angelehnt an die EU-Gebäuderichtlinien. Der Energieausweis ist für 10 Jahre gültig.
Die genauen Vorschriften zu Neubau, Zubau und Sanierung, sowie Parameter zu Berechnung, Inhalt, Form und Ausstellerbefugnis variieren leicht von Bundesland zu Bundesland. Der Energieausweis des Landes Salzburg, das erst 2011 im Zuge einer neuen Bauordnung mit den anderen Bundesländern gleichgezogen hat, ist zum Beispiel in einem anderen Layout gestaltet.
Wofür brauchen Hausbesitzer einen Energieausweis?
Der Energieausweis ist prinzipiell dazu da, das Gebäude energetisch zu bewerten und potentiellen Käufern, Mietern oder Pächtern Auskunft über die Energieeffizienz des Objektes zu geben. Sollten Sie also planen Ihr Haus zu verkaufen o.ä., sind Sie verpflichtet einen solchen Ausweis ausstellen zu lassen.
Er dient indes auch als Planungsinstrument bei Neu-, Umbauten und größeren Renovierungen. So haben Sie nämlich alle Charakteristika Ihres Hauses, was die Energieeffizienz betrifft, im Blick und können so die nötigen Schritte für einen eventuellen Umbau planen.
Welche Werte werden beim Energieausweis berechnet?
✓ Heizwärmebedarf HWB (Energiekennzahl)
Dieser Kennwert gibt die thermische Qualität der Gebäudehülle an. Es wird gemessen, wie viele kWh/m2.a (= Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) für die Raumwärme auf einem Referenzstandort gebraucht werden würden.
✓ CO2-Emissionen
Ausgestoßenes Kohlendioxid, wobei auch die Vorketten der Energieproduktion eingerechnet werden
✓ Warmwasser-Wärmebedarf WWWB und Heiztechnik-Energiebedarf HTEB
Geben an, wie viel Energie für Heizung und Warmwasserbereitstellung verbraucht wird. Dabei werden auch die Verluste bei der Heizanlage mitgerechnet.
✓ Wärmegewinne
Wie viel Energie wird mit Solar (aktiv und passiv) und im Innenraum gewonnen.
✓ Primärenergiebedarf PEB
Gibt an, wie viel Energie gebraucht wird, zuzüglich der Verluste in allen energiegewinnenden Vorketten (der PEB hat einen erneuerbaren und einen nicht erneuerbaren Anteil)
✓ Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor fGEE
Energiekennzahl verglichen mit einem Standard-Referenzgebäude aus dem Jahr 2007.
✓ Endenergiebedarf EEB
Von außen zugeführte Energiemenge für Raumwärme und Warmwasser, berechnet auch die Verluste mit ein.
✓ Brutto-Grundfläche, auch Bruttogeschoßfläche, oder Bruttogrundrissfläche
Summe alle Flächen, auch Wände und Decken
✓ Kompaktheit, oder A/V-Verhältnis
Bezeichnet das Verhältnis zwischen A, der Oberfläche der thermischen Gebäudehülle, und V, dem beheizten Volumen. Je kleiner der Wert, desto kompakter und energiesparender ist die Form des Gebäudes.
✓ Klimaregion
Der Heizwärmebedarf HWB wird am Referenzklima bemessen. Das Gebäude wird aber in seiner tatsächlichen Umgebung mehr oder weniger effizient sein. Daher wird die reelle Klimaregion noch extra angegeben.
✓ Klimadaten
Geben Auskunft über Heiztage, Heizgradtage (Wie viel Temperaturunterschied herrscht an durchschnittlichen Heiztagen außen und innen), Normaußentemperatur, etc.
✓ U-Wert
Verlorene Wärme durch Fenster und Wände
Überblick über die Klassen des Energieausweises
A++ max. 10 kWh/m² = Passivhäuser
A+ max. 15 kWh/m² = Passivhäuser
A max. 25 kWh/m² = Niedrigenergiehaus mit Komfortlüftung
B max. 50 kWh/m² = Energiesparhaus
C max. 100 kWh/m² = Niedrigenergiehäuser
D bis G max. 150 kWh/m² bis über 250 kWh/m² = Alte, unsanierte Gebäude
Welche Pflichten sind mit dem Energieausweis verbunden?
Laut Gesetz muss bei Neubau, Verkauf, Verpachtung, Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros und Betriebsobjekten ein Energieausweis vorgelegt werden. Das muss vor Vertragsabschluss, spätestens aber 14 Tage danach erfolgen. Idealerweise beinhaltet bereits das Angebot einen Energieausweis.
Der Energieausweis kann auch auf ein anderes vergleichbares Gebäude lauten. Die Vergleichbarkeit muss aber vom Ausweisersteller bestätigt werden. Für den Verkauf, etc. einzelner Wohnungen reicht auch der Energieausweis des gesamten Gebäudes.
Sollten Sie eines der folgenden Objekte besitzen, ist kein Energieausweis erforderlich:
✓ Gebäude, die nur frostfrei gehalten werden
✓ Abbruchreife, oder binnen 3 Jahren abgebrochene Objekte
✓ Gebäude, die für religiöse Zwecke genutzt werden
✓ Gebäude mit einer geplanten (Rest-)Nutzungsdauer von 3 Jahren
✓ Industrieanlagen, Werkstätten, etc. die durch entstehende Abwärme geheizt werden
✓ Nur teilweise benützte Wohngebäude
✓ Freistehende Gebäude mit einer Nutzfläche von unter 50 m2
Wer darf einen Energieausweis berechnen und erstellen?
Das Gebäude darf bezüglich eines Energieausweises nur von dazu befugten Berufsgruppen geprüft werden. Dazu gehören unter anderem Elektrotechniker, Gas- und Sanitärtechniker, Heizungstechniker, Kälte- und Klimatechniker, Lüftungstechniker, Zimmermeister, Bauphysiker, Gebäudetechniker, Innenarchitekten, Maschinenbauer, technische Physiker, Umwelttechniker, Verfahrenstechniker.
Was kostet die Erstellung eines Energieausweises
Der oft genannte Richtwert von 1-2 € pro m2 wird zumeist nicht eingehalten. Besonders bei Einfamilienhäusern ist der Preis meistens höher. Keinen Ausweis ausstellen zu lassen, um Kosten zu sparen, ist allerdings keine Option. Dafür ist das Risiko zu hoch.
Vorsicht: Bei Nichtvorlage eines Energieausweises drohen empfindliche Verwaltungsstrafen.
Ob es sich nun der Heizkosten oder der Umweltfreundlichkeit wegen lohnt, ein Energieausweis ist so oder so gesetzlich vorgeschrieben und darüber hinaus auch noch sinnvoll. Man hat auf einen Blick alle Informationen zu energietechnischen Charakteristika beisammen, kann auf Mängel besser eingehen und eventuell Verbesserungen anstreben. Der Ausweis ist der erste Schritt und eine dahingehende Investition lohnt sich bestimmt.
Ratgeber als Download: Erstellung eines Energieausweises
Wer in Österreich eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchte, ist durch das Energieausweis-Vorlagegesetz dazu verpflichtet, einen Energieausweis zu erstellen. Bei einem Neubau oder einer umfangreichen Sanierung ist ebenfalls ein Energieausweis vonnöten. In unserer umfangreichen Checkliste erhalten Sie alle Informationen, die Sie für die Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises benötigen.
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