Sanierungsförderung – eine Orientierungshilfe
Wie auch andere technologische Standards, verändern sich auch jene der Baubranche in recht zügigem Tempo. Und das ist auch gut so, denn gut isolierende Fenster beispielsweise sparen Energieressourcen und somit auch Kosten. Ob die Kostenersparnis aber wirklich so groß ist, dass sich die Eigenheimsanierung lohnt, ist oft nicht ganz so sicher. Sanierungsförderungen können das nötige Kleingeld dazugeben, um die Entscheidung zu erleichtern.
Um einen groben Überblick über Ihre Möglichkeiten zur Sanierungsförderung zu geben, möchten wir gerne die gängigsten Formen kurz anführen:
> Förderung im Rahmen der Wohnungsförderung der Bundesländer
> Spezielle Energieförderung der Bundesländer
> Sanierungsscheck
> Förderungen des Klima- und Energiefonds
Sanierungsförderung im Rahmen der Wohnbauförderungen
Die Sanierungsförderung ist ein fester Bestandteil der jeweiligen Wohnbauförderungsprogramme der Bundesländer. Neben Kauf- und Errichtungsförderung und Co., versucht die Sanierungsförderung die Bevölkerung zu motivieren ihre Eigenheime klimafit und alten- und behindertengerecht zu machen und sie allgemein auf den neuesten bautechnischen Stand zu bringen.
Diese ‚Zuckerl‘, sozusagen, werden von den jeweiligen Landesregierungen individuell gestaltet. Da wir hauptsächlich in Salzburg und Tirol tätig sind, haben wir uns die Lage in diesen zwei Bundesländern verstärkt angesehen und die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst.
Die Sanierungsförderung des Landes Salzburg
Das Land Salzburg fördert folgende Sanierungsmaßnahmen:
✓ Ausbessern des Wärmeschutzes
✓ Installation der Wärmebereitstellungsanlagen Biomasse, Fernwärme, Wärmepumpe
✓ Thermische oder photovoltaische Solaranlagen
✓ Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
✓ Dachsanierung
✓ Installation einer alten- und behindertengerechten Einrichtung
✓ (Bei älteren Gebäuden) der erstmalige Einbau oder die Sanierung eines Bades
✓ Elektroinstallationen und Feuchtigkeitsschutz
Die Förderung wird in Salzburg in Form eines einmaligen Zuschusses ausgeschüttet, der bei größeren Renovierungen 20% und bei „sonstigen Sanierungen“ 15% der förderbaren Kosten beträgt.
Für besondere Gesamtenergieeffizienz oder eine ökologische Baustoffwahl gibt es Zuschlagspunkte von denen jeder Punkt den Förderungsprozentsatz noch einmal um 0,5% erhöht. Maximal beträgt der Förderungsbetrag aber nicht mehr als EUR 100.000,-.
Das Ansuchen erfolgt vor Baubeginn und kann im Land Salzburg online bearbeitet werden. Um die Förderung zu gewährleisten darf eigentlich nicht mit dem Bau begonnen werden ehe nicht der Fördervertrag steht.
Außerdem gilt, dass das sanierte Objekt nach den Maßnahmen mindestens 5 Jahre lang zweckgebunden genutzt werden muss, sonst kann das Land Rückzahlungen fordern.
Das zu sanierende Objekt muss mindestens 5 Jahre alt sein, es sei denn der Umbau dient der Verbesserung der Wohnbedürfnisse für Menschen mit Behinderung oder ältere Menschen. Die (finanziell) ‚begünstigte Person‘ muss außerdem ihren Hauptwohnsitz dort haben.
Landesförderung zur Wohnhaussanierung in Tirol
In Tirol ist die Genehmigung der Förderung an gebäude- und an personenspezifische Voraussetzungen gebunden:
Bei manchen Maßnahmen muss das Gebäude ein gewisses Alter aufweisen. Althaussanierungen, also Dachsanierungen, Sanitärausstattungen und Elektroinstallationen (so diese nicht vorhanden sind) werden bei Gebäuden gefördert, die älter als 20 Jahre sind. Bei Gebäuden über 10 Jahren wird
- Wärmeschutz,
- Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauches und des Schadstoffausstoßes der Heizung bzw. der Warmwasserbereitungsanlage,
- der Einbau einer energiesparenden Heizung und von Schall- und Feuchtigkeitsschutz und
- die Vermeidung sommerlicher Überwärmung
finanziell unterstützt. Altersunabhängig werden Maßnahmen gefördert wie die Vereinigung, Teilung oder Vergrößerung von Wohneinheiten, Umbauten von sonstigen Räumen zu Wohnungen, Anpassung an die Bedürfnisse von Behinderten und alten Menschen, Installation einer Solaranlage und der Anschluss an die Fernwärme.
Die begünstige Person muss das sanierte Objekt als Hauptwohnsitz bewohnen, die Sanierungsarbeiten dürfen nur von befugten Personen durchgeführt werden und die Zahlungs- bzw. Kostenbelege müssen auch von gewerblich befugten Firmen stammen. Der Förderungsanspruch ist einkommensunabhängig.
Man kann wählen, ob man die Förderung lieber in Form eines Annuitätenzuschusses zum Sanierungsdarlehen (etwa 25% der Anfangsbelastung kontinuierlich über maximal 12 Jahre ausbezahlt) oder eines einmaligen Zuschusses (15% der förderbaren Gesamtbaukosten) beziehen möchte.
Der Zuschuss beträgt allerdings maximal EUR 750,- pro m2 (für Eigentümer). Unter EUR 1.000,- Baukosten sind keine Förderungen beantragbar.
Entscheidet man sich für energetische Sanierungsmaßnahmen, gibt es die Möglichkeit einen Ökobonus zu beantragen. Er kümmert sich um die Förderung thermisch-energetischer Sanierung mit bis zu EUR 17.600,- bei über 1.000 m2 Nutzfläche und einer Verbesserung der Energieeffizienz auf Ökostufe 2. Um das ordentlich dokumentieren zu können ist (auch in Salzburg!) ein Energieausweis notwendig.
Darüber hinaus bietet das Land Tirol auch noch Finanzspritzen für den Einbau von einbruchshemmenden Terrassentüren, Fenstern und Haustüren (Initiative Sicheres Wohnen), für Maßnahmen für behinderten- und altengerechtes Wohnen und für Schallschutz an Landstraßen.
Für erneuerbare Energien und thermische Sanierung: Energieförderung
Zusätzlich zur herkömmlichen Sanierungsförderung der Länder, hat man indes noch die Möglichkeit um spezielle Energieförderungen anzusuchen. Diese werden, ähnlich wie die Sanierungsförderung, von Land zu Land individuell aufgestellt, ähneln sich doch aber mitunter sehr.
Zusammenfassend handelt es sich bei den förderbaren Maßnahmen meist um den Umbau der Heizanlage (bspw.: der Austausch der Gastherme) zu Biomasseanlagen oder Wärmepumpen, oder um die Installation einer thermischen Solar, bzw. Photovoltaikanlage. Bei manchen Anlaufstellen bekommt man auch die Möglichkeit, den Überschuss an Energie in das lokale Netz einzuspeisen und zusätzlich dafür vergütet zu werden.
Weitere Informationen über die Lage in Salzburg finden Sie auf der offiziellen Seite des Landes bezüglich Energieförderungen. In Tirol kümmern sich mitunter die Energieunternehmen um dementsprechende Förderprogramme.
Sanierungsscheck, 2018 wieder?
Die Förderungsmöglichkeit in Form des Sanierungsschecks existiert seit einigen Jahren und wird voraussichtlich 2018 weiter aufgesetzt.
Der Sanierungsscheck fördert die Sanierung privater Gebäude, die über 20 Jahre alt sind. Je nach Intensität der Maßnahme sind EUR 3.000,- (für Teilsanierung), EUR 4.000,- (für umfassende Sanierung nach klimaaktivem Standard), EUR 5.000,- (für umfassende Sanierung nach gutem Standard), oder EUR 8.000,- (bei einer sogenannten Mustersanierung) an Förderung möglich. Für die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen können zusätzlich EUR 1.000,- drin sein.
Extraförderungen des Klima- und Energiefonds
Der Klima- und Energiefonds konzipiert jedes Jahr neue Förderprogramme, die oft auch Energiemaßnahmen beim Hausbau betreffen. Es lohnt sich auf jeden Fall ein Blick in ihre aktuellen Projekte.
Ratgeber als Download: Immobiliensanierung
In unserem Ratgeber zur Immobiliensanierung möchten wir Ihnen helfen, Ihre Immobilie genau nach Ihren Vorstellungen umzugestalten. Wir begleiten Sie dabei von der Aktualisierung der Pläne bis zur Beauftragung der Handwerker und der Kontrolle und Abnahme. Sie erfahren außerdem, welche Versicherungen Sie bei der Sanierung benötigen.
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