Überblick über die Förderungen für den Wohnbau in Österreich
Im Grunde ist das doch ganz schön: So viele Anlaufstellen möchten Hausbauern gerne finanziell unter die Arme greifen. So scheint es zumindest, wenn man sich ansieht, wieviele Förderungen rund um den Wohnbau existieren. Nur ist es mitunter schon etwas schwierig, den Überblick zu behalten. Das ist aber auch gar nicht weiter schlimm, denn hier können Sie kurz und knapp die wichtigsten Arten von Förderungen nachlesen und sich eine erste Idee über Ihre Möglichkeiten holen.
Förderstellen: Wo informieren?
Um zu wissen, an welche Stelle man sich bezüglich der Förderung von Hauskauf, Hausbau, Wohnungskauf, Dachsanierung, Fensteraustausch oder ähnlichem richten muss, muss man auch erst wissen, wofür man eben eine finanzielle Hilfe beantragen möchte/kann. Zur besseren Übersicht der Förderungen für Wohnbau in Österreich, haben wir folgende Tabelle erstellt:
Kommunalkredit Public Consulting (KPC) | Finanzamt | Landesstellen | Klima- und Energiefonds | Bausparkasse | |
Hausbau und Hauskauf |
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✓ | ✓ |
✓ |
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Sanierung und Renovierung |
✓ |
✓ |
✓ |
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Steigerung der Energieeffizienz |
✓ |
✓ | ✓ |
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Grunderwerb |
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✓ |
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Die Wohnbauförderung der Länder
Für die Unterstützung der Wohnsituation und der Schaffung von eigenem Wohnraum, geben die Länderstellen verschiedenartige Wohnbauförderungen aus. Je nachdem, ob ge- oder umgebaut, gekauft, saniert oder klimafit gemacht werden soll, gibt es passende Tarife und Förderprogramme. Diese werden von Land zu Land in den jeweiligen Regierungen entschieden und fallen demnach auch mehr oder weniger unterschiedlich aus.
Auf den Webseiten der Länder finden sich umfassende Informationen zu den genauen Konditionen und auch die Kontaktpersonen in den Länderstellen geben gerne Auskunft. Exemplarisch dafür, wie solche Förderungen aussehen, haben wir uns die Lage im Salzburger und Tiroler Raum jeweils ein wenig genauer angesehen.
Förderung für das Eigenheim in Salzburg
In Salzburg sind die meisten Förderbeiträge so aufgebaut, dass es einen Grundförderbetrag gibt, der je nach Zweck etwa EUR 250,- bis EUR 520,- pro m2 Wohnnutzfläche beträgt, und der dann je nach personen- und gebäudespezifischer Situation erweitert wird. Zuschüsse gibt es für Alleinerziehende, Jungfamilien, kinderreiche Familien, energieeffiziente Bauweise, Standortqualität und barrierefreies Bauen.
In Sachen Wohnraumbeschaffung werden hier der Kauf, die Errichtung, die Sanierung und die Miete unterstützt. Für die verschiedenen Arten werden auch verschiedene Voraussetzungen geltend gemacht. So muss die begünstigte Person volljährig sein, die österreichische Staatsbürgerschaft haben oder EU-BürgerIn sein, den Wohnraum als Hauptwohnsitz nutzen, dringenden Wohnbedarf haben und einkommenstechnisch unter einer Grenze liegen.
Für manche Förderungen gilt, dass die begünstigte Person Eigentümer des Gebäudes, Bauberechtigter, und / oder Wohnungseigentümer, Miteigentümer, oder Mieter ist.
Die Tiroler Wohnbauförderung
In Tirol äußern sich die Förderungen zweierlei: Man kann sich entweder für ein günstiges Landesdarlehen, oder für einen Wohnbauscheck entscheiden. Der Landeskredit stellt zwar etwa doppelt so viel Geld zur Verfügung, muss aber danach zurückgezahlt werden. Auch wenn die Rückzahlungskonditionen recht günstig erscheinen, lockt da dann doch noch der Wohnbauscheck, der eine ‚nicht rückzahlbaren Förderung‘ auszahlt.
Tirol bietet noch die Besonderheit, Bauprojekte speziell zu fördern, die wenig oder sogar gar keine Grundfläche verbauen. Die Förderung für ‚verdichtete Bauweise‘ hat steigende Förderbeträge je Quadratmeter je kleiner die zu verbauende Grundfläche ist. Auch der Ausbau des Dachgeschoßes etwa fällt da darunter.
Wie in Salzburg finden wir auch in Tirol die Zuschüsse für Verbesserung des Heizwärmebedarfs, der Energieeffizienz, etc. Außerdem bestehen hier ebenso Einkommensgrenzen für die Förderung. Bei der Förderung von Neubau muss die begünstigte Person außerdem Eigentümer oder Bauberechtigter des Baugrundstückes und EU-BürgerIn sein, und einen dringenden Wohnbedarf haben.
Die Sanierungsförderung als Teil der Wohnbauförderung
Streng genommen gehört die Sanierungsförderung zur Wohnbauförderung dazu. Sie ist wie die Förderung zum Hausbau und den Mietzinszuschuss eine Art der Wohnbauförderung. Wir möchten sie dennoch separat behandeln, da sie doch sehr viele Eventualitäten abdeckt.
Als Teil der Wohnbauförderung ist naturgemäß die Sanierungsförderung ebenso bei der Landesstelle zu beantragen und hat je nach Land verschiedene Voraussetzungen und Fördertöpfe. Prinzipiell werden von der Sanierungsförderung alle baulichen Maßnahmen bedacht, die die Umweltfreundlichkeit, den Wohnkomfort für beeinträchtige Menschen, oder die Sicherheit verbessern.
Dazu gehören unter anderem folgende (Um-)Bauprojekte und Installationen (exemplarische Auflistung):
✓ Photovoltaik- oder Solaranlagen
✓ Wärmebereitstellungsanlagen, wie Biomasse, Fernwärme, oder Wärmepumpe
✓ Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung
✓ Thermische Sanierung, also baulicher Wärmeschutz
✓ Allgemeine Verbesserung der Energieeffizienz
✓ Altbausanierung
✓ Rollstuhlgerechte Einrichtung
✓ Altengerechte Einrichtung
✓ Feuchtigkeitsschutz
✓ Einbruchsschutz
Sind etwaige Voraussetzungen für den Erhalt der Sanierungsförderung nicht gegeben, kann auf andere Energieförderprogramme zurückgegriffen werden (sofern es sich um eine Energieeffizienzsanierung handelt). Anlaufstellen dafür sind die Kommunal Public Consulting GmbH, die den Sanierungsscheck vergibt, wiederum die Landesstelle bezüglich der speziellen Energieförderung, oder der Klima- und Energiefonds, der jährlich neue klimafreundliche Förderprojekte durchführt.
Bausparförderung: Sparen und Wohnbaudarlehen
In Österreich ist eine der beliebtesten Formen der Wohnbaufinanzierung der Bausparvertrag. Es handelt sich also hierbei in erster Linie nicht um eine Fördermöglichkeit, sondern um eine Finanzierungsform, die zu einem Teil aus Eigenkapital, zum anderen Teil aus dem Bauspardarlehen besteht. Gefördert wird nur ein kleiner Teil davon in Form der Bausparprämie, deren prozentualer Anteil vom Staat festgelegt und auch von diesem jährlich im Nachhinein ausbezahlt wird.
Die Prämie zum Bausparvertrag beträgt 2018 1,5% der jährlichen Spareinlage. Maximal sind EUR 1.200,- pro Jahr förderbar, was einen Förderbetrag von EUR 18,- ergibt. Diese Prämie leistet einen kleinen Beitrag zur Mindestsparsumme und trägt gemeinsam mit den Sparzinsen dazu bei, diese in der gewünschten Zeit (mindestens 6 Jahre Laufzeit) zu erreichen.
Grundsteuerbefreiung
„Für Neubauten von Eigenheimen, Wohnungen und Wohnheimen sowie für Aufbauten bestehender Bauten, wenn hierdurch eine neue Wohnung geschaffen wird“1, kann beim Finanzamt ein schriftliches Ansuchen auf Grundsteuerbefreiung gestellt werden. Man ist dann für die Dauer von maximal 12 Jahren von der Grundsteuer befreit.
Zusammenfassung
Es ist gewissermaßen Fluch und Segen zugleich: Die Unmengen an möglichen Förderungen für verschiedenste bauliche Projekte bedeuten hohe Chancen eine der Förderungen auch tatsächlich zu bekommen, allerdings muss man aus dem Heuhaufen auch die richtige Nadel herauszupicken wissen. Wir hoffen Ihnen einen kleinen Überblick gegeben haben zu können, welche der vielen Fördertöpfe für Ihr Projekt das richtige Kleingeld passend parat hat.
Titelbild: © lensw0rld – stock.adobe.com
1 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrBgld&Gesetzesnummer=10000392