Großer Baugrund – wenige Minuten von Skilift, Golfplatz, Badesee
Wohngrundstück zum Kauf in 5630 Bad Hofgastein
Objektdaten
-
Objekt ID9510
-
ObjektartGewerbegrundstück, Wohngrundstück
-
Ort(Land Salzburg - Pongau - Bad Hofgastein)
Bad Hofgastein
Salzburg -
Grundstücksfläche ca.2.332 m²
-
Befeuerung,
-
Bergblick1
-
StatusIn Vermarktung
-
Käuferprovision3 % + 20 % MwSt.
-
Kaufpreis930.000 EUR
Lage
Die Marktgemeinde Bad Hofgastein (6.800 Einwohner, 850 m Seehöhe) liegt an der breitesten und sonnigsten Stelle des Gasteinertales. Ob im Winter oder im Sommer Bad Hofgastein bietet eine Vielzahl an Sportmöglichkeiten. Im Sommer findet man über 350 km markierte Wanderwege, unzählige familienfreundliche Radwege, zahlreiche Golfplätze, Freibäder, Tennisplätze u.v.m. Im Winter verfügt das Gasteinertal über 4 Skigebiete (Skischaukelverbindungen Stubnerkogel-Angertal-Schlossalm, Dorfgastein-Großarl, Sportgastein) mit insgesamt 200 Pistenkilometern und 51 Liftanlagen, die Sie bis in 2700 Meter Seehöhe führen. Mit über 90 Kilometer gespurten und bestens präparierten Loipen ist Gastein das Paradies für Skilangläufer. Für Entspannung und Erholung nach einem anstrengenden Skitag sorgen die Alpen Therme Bad Hofgastein, die Felsentherme Bad Gastein oder der Heilstollen in Gastein.
Mehr Information über die Region: www.gastein.com Infrastruktur:
Nächster Bahnhof in Bad Gastein
Die nächsten Flughäfen sind: Salzburg (94 km), München (204 km)
Objektbeschreibung
Am Ende einer Sackgasse befindet sich dieses großzügige Grundstück.
Die Zufahrt erfolgt über eine Privatstraße mit grundbücherlich gesichertem Zufahrts- und Nutzungsrecht. Alle Anschlüsse (Wasser, Kanal, Strom) sind in unmittelbarer Nähe gegeben. Die Skilifte im Angertal oder die Schloßalm sind nur rund 3 bzw. 2 km entfernt, der Badesee für den Sommer ist in Spazier- oder Radentfernung, ebenso der Golfplatz.
Für diesen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan seitens der Gemeinde, es gelten die aktuell gültigen Salzburger Bebauungsbestimmungen (ua. Sbg Baupolizeigesetz, Sbg. Raumordungsgesetz etc.)
Das Grundstück befindet sich lt. Flächenwidmungsplan im Erweiteren Wohngebiet/ lärmbelastet (EW/L); hier gilt es allerdings auch den weißen Hinweisbereich (Immissionsschutzstreifen) zu beachten, in diesem Bereich ist eine Bebauung nur eingeschränkt bis nicht möglich und mit den Behörden abzustimmen. (Gelbezone)
Bezüglich der Anschlusspläne werden diese bei Durchführung einer Bauplatzerklärung erörtert.
-
Sie möchten mehr erfahren?
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Mit besten Grüßen
- TEAM SAGE Immobilien