Eigentlich gingen Sie guter Dinge in die Ehe, doch dann ist viel passiert, was selbst die beste und perfekteste Ehe an die Grenzen ihrer Belastbarkeit treibt. Und das wirkt sich auch aus: Im Schnitt wird in Österreich jede zweite Ehe geschieden, und das nicht nur im verflixten siebten Jahr. Doch mit der Scheidung sind noch lange nicht alle Probleme gelöst. Gemeinsame Kinder können das geschiedene Paar noch immer verbinden, aber auch eine gemeinsame Immobilie kann verhindern, dass Sie friedlich auseinandergehen. Im Folgenden verraten wir Ihnen, was mit einer gemeinsamen Immobilie nach der Scheidung passieren kann.
Scheidung – was tun mit der Immobilie?
Wie mit einer gemeinsamen Immobilie nach der Scheidung umgegangen werden soll, ist nicht immer ganz klar. Fest steht ausschließlich, dass beide Ex-Partner in den meisten Fällen nicht mehr darin wohnen bleiben möchten, solange der andere noch bleibt. Hier müssen sich die ehemaligen Ehepartner dementsprechend darüber einigen, wie mit der Immobilie umgegangen werden soll, um sie finanziell untereinander aufzuteilen. Falls eine Einigung aufgrund großer Streitereien nicht möglich sein sollte, entscheidet im Ernstfall das Gericht darüber – dies ist allerdings in der Regel mit höheren Kosten verbunden als eine außergerichtliche Einigung.
Es gibt im Wesentlichen zwei Möglichkeiten, wie mit dem Haus oder der Wohnung umgegangen werden kann:
- Haus verkaufen: Weitaus häufiger wird das Haus einfach verkauft und der Erlös wird untereinander aufgeteilt, je nach Höhe der jeweiligen Eigentumsanteile. Zuvor müssen noch bestehende Kredite getilgt und meistens eine anfallende Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt werden.
- Auszahlung des anderen Ehepartners: Wenn einer der Ehepartner im Haus bleiben möchte, besteht die Möglichkeit, die Immobilie zu übernehmen und den anderen für seinen Eigentumsanteil auszahlt. Hier muss die Bank unbedingt beteiligt werden, da sie den Ehepartner, der sein Miteigentum abgibt, aus seiner Mithaftung entlassen muss.
Hausverkauf nach Scheidung: Das müssen Sie beachten
Wenn beide Partner Immobilieneigentümer bleiben wollen, müssen auf jeden Fall klare Finanzierungs- und Verwaltungsregelungen getroffen werden.
Außerdem müssen Sie die Dauer der gemeinsamen Eigentümerschaft regeln, denn eine solche stellt nur eine Regelung zum Übergang bis zum Hausverkauf oder zur Überschreibung des eigenen Eigentumsanteils dar.
Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen, lassen Sie den aktuellen Verkehrswert von einem unabhängigen Gutachter ermitteln, damit das Ergebnis nicht von einer Partei infrage gestellt wird. Die Entschädigung wird dann meist ausgezahlt oder als Eigentumsanteil berücksichtigt.
Hier entscheidet auch die kreditgebende Bank mit, denn diese muss wissen, ob die Partei, die in der Immobilie verbleibt, in der Lage ist, den Verbindlichkeiten in Zukunft alleine nachzukommen.
Wem gehört die Immobilie?
In den meisten Fällen wurden Immobilien gemeinsam gekauft, wodurch sie auch beiden Parteien gehört. Allerdings stecken die beiden Parteien in der Regel unterschiedlich viel Geld in den Kauf und eventuelle Sanierungen des Wohnraums, weshalb die einzelnen Finanzierungsanteile berücksichtigt werden müssen.
Entscheidend ist bei der Frage, wem die Immobilie gehört, jedoch, wer im Grundbuch eingetragen ist. Denn nur, wenn auch beide Parteien im Grundbuch eingetragen sind, sind sie auch tatsächlich Miteigentümer. Hat ein Ehepartner die Immobilie vor der Heirat alleine erstanden, sorgt ein Ehevertrag dafür, dass die Immobilie auch im Trennungsfall beim vorherigen Besitzer verbleibt und keine Ausgleichszahlung geleistet werden muss.
Wer muss gehen, wer darf bleiben?
Das Scheidungsverfahren klärt in der Regel das Nutzungsrecht der gemeinsamen Immobilie. In die Entscheidung, wer in der Immobilie verbleibt, werden Alter und Gesundheit der Ehepartner, ebenso wie individuelle finanzielle Aufwendungen in der Vergangenheit sowie besondere Umstände des Lebensunterhalts oder die Nähe zum Arbeitsplatz mit einbezogen. Sind aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen, wird natürlich besonders auf deren Wohl geachtet. Fast immer wird also im Fall des gemeinsamen Miteigentums die Nutzung des Wohnraums der Partei zugesprochen, bei der die Kinder leben.
Mut zum Ehevertrag
Das Wort „Ehevertrag“ hat in den meisten Fällen einen negativen Beigeschmack, er kann sich allerdings lohnen, wenn eine gemeinsam genutzte Immobilie im Spiel ist. Sie haben ja bereits gesehen, wie komplex das Thema ist. Ein Ehevertrag greift dem vor und regelt genau, was beim (späteren) Erwerb einer (gemeinsamen) Immobilie passiert. Zum Beispiel können Sie hier, wenn Sie bereits alleiniger Eigentümer einer Immobilie sind, festhalten lassen, dass diese auch im Falle einer Scheidung komplett Ihnen gehört und Sie keine Ausgleichszahlung an Ihren Partner vornehmen müssen.
Unser Tipp zum Schluss
Im besten Fall schließen Sie gleich vor der Heirat einen Ehevertrag ab. Zwar möchten Sie sicherlich nicht gleich vor der Eheschließung an eine eventuelle Scheidung denken, aber dennoch sollten Sie hier Vernunft walten lassen, denn im Falle einer schwierigen Scheidung sind Sie mit dieser Lösung deutlich besser bedient, denn es ist genau geregelt, was mit Ihrer Immobilie passieren wird.
Wenn Sie diesen Schritt bereits verpasst haben, möchten wir Ihnen ans Herz legen, sich um eine schnelle Einigung zu bemühen. Ein klarer finanzieller sowie rechtlicher Schlussstrich ist meist die beste Wahl und spart neben Zeit und Geld auch Nerven.
Sollten Sie Hilfe beim Verkauf Ihrer Immobilie oder weitere Informationen benötigen, steht Ihnen das Team von SAGE Immobilien stets mit Rat und Tat zur Seite.
Ratgeber als Download: Immobilie in der Scheidung
Im Falle einer Scheidung stellt sich häufig die Frage, was mit der gemeinsamen Immobilie passiert. Wir möchten Sie mit unserem Ratgeber in dieser schwierigen Situation unterstützen, indem wir Ihnen mögliche Optionen aufzeigen, die Sie mit der Scheidungsimmobilie haben. Hier erfahren Sie alles von der Eigentumsübertragung bis zum Hausverkauf.
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