Grundsteuer berechnen: So geht’s
Wenn Sie in Österreich eine Immobilie Ihr Eigen nennen, oder es bald tun wollen, sollten Sie sich mit dem Begriff der Grundsteuer auseinandersetzen. Diese ist nämlich an die Gemeinde zu zahlen, in der Sie wohnen, und kommt dieser auch zur Gänze zu Gute. Grundlage für diese Steuer bildet das Grundsteuergesetz aus dem Jahr 1955. Besonders leicht zu durchschauen ist die Grundsteuer für Laien jedoch leider nicht. Neben der Art der Liegenschaft kommt es nun auch auf Zahlen wie den Hebesatz und den Steuermessbetrag an. Aber auch wenn Sie kein Finanzexperte sind, können Sie die Höhe der Grundsteuer selber berechnen. Wir verraten Ihnen, wie es geht und worauf Sie dabei achten müssen.
Der Einheitswert: Grundlage der Berechnung
Der Einheitswert wird vom Finanzamt nach einem bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsverfahren ermittelt. Er wird als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen. In der Regel ist er um ein Vielfaches niedriger als der tatsächliche Verkehrswert, den die Immobilie auf dem freien Markt erzielen würde. Aus dem Einheitswert wird mittels der ebenfalls im Gesetz festgelegten Steuermesszahlen der Steuermessbetrag ermittelt. Diese Steuermesszahlen sind je nach Art der Liegenschaft unterschiedlich und nach Wert gestaffelt. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die Steuermesszahlen.
Für Einfamilienhäuser:
- Für die ersten 3.650 Euro: 0,5 Promille
- Für die nächsten 7.300 Euro: 1 Promille
- Darüber: 2 Promille
Für Mietwohngrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke:
- Für die ersten 3.650 Euro: 1 Promille
- Für die nächste 3.650 Euro: 1,5 Promille
- Darüber: 2 Promille
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe:
- Für die ersten 3.650 Euro: 1,6 Promille
- Darüber: 2 Promille
Für alle übrigen Grundstücke:
- Für die ersten 3.650 Euro: 1 Promille
- Darüber: 2 Promille
Ein Rechenbeispiel
Um Ihnen die Sache zu veranschaulichen, haben wir ein kleines Rechenbeispiel für Sie vorbereitet. Nehmen wir an, Sie besitzen ein Einfamilienhaus mit einem Einheitswert von 30.000 Euro. Für die ersten 3.650 Euro werden 0,5 Promille veranschlagt, die nächsten 7.300 Euro müssen Sie mit 1 Promille versteuern. Die restlichen 19.050 Euro versteuern Sie mit 2 Promille.
Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
(3650*0,0005)+(7300*0,001)+(19050*0,002) = 47,23 Euro
Der Steuermessbeitrag liegt also bei 47,23 Euro.
Der Steuerhebesatz
Auf der Basis des Steuermessbetrags können Sie nun die tatsächliche Höhe der abzuführenden Steuer ermitteln.
Nach dem Finanzausgleichsgesetz sind Gemeinden berechtigt, einen Hebesatz von bis zu 500 Prozent auf den Grundsteuermessbetrag anzuwenden und die Grundsteuer auf diese Weise signifikant zu erhöhen. Beispielsweise in Salzburg Stadt beträgt der Hebesatz die höchstmöglichen 500 Prozent.
Bei dem vorher berechneten Steuermessbetrag in der Höhe von 47,23 Euro ergibt sich also folgende Rechnung, wenn wir von den Verhältnissen in Salzburg Stadt ausgehen:
47,23 Euro * 500 Prozent = 236,15 Euro Jahresgrundsteuer.
Sie müssen also auf Basis dieser Berechnung rund 236 Euro Jahresgrundsteuer an Ihre Gemeinde abführen. Um herauszufinden, wie hoch der Hebesatz in Ihrer Gemeinde ist, fragen Sie bei der zuständigen Verwaltungsstelle nach.
Wann ist die Grundsteuer fällig?
Die Grundsteuer ist eine Zahlung, die Sie jedes Jahr an die Gemeinde abführen müssen. Wenn der gesamte Grundsteuerbetrag, der für Ihre Immobilie anfällt, 75 Euro nicht übersteigt, wird der gesamte Betrag jedes Jahr am 15. Mai fällig. Müssen Sie allerdings mehr als diese 75 Euro Grundsteuer abführen, ist die Steuer in der Regel nicht auf einmal fällig, sondern zu je einem Viertel an vier Terminen im Jahr. Diese sind in der Regel am 15. Februar, am 15. Mai, am 14. August und am 15. November.
Ist eine Befreiung von der Grundsteuer möglich?
Ja, unter gewissen Umständen können Sie sich von der Grundsteuer befreien lassen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn die Liegenschaft einem Sportverein gehört oder wenn Sie ein fließendes Gewässer am Grundstück haben. In diesem Fall kommt Ihr Grundstück sowieso der Gemeinde zu Gute. Zudem gibt es in den Bundesländern eine Reihe von Gesetzen, die eine zeitlich befristete Befreiung von der Grundsteuer ermöglichen. Allerdings sind hiervon meist nur neu geschaffene oder vom Staat geförderte Immobilien betroffen. Informieren Sie sich beim zuständigen Lagefinanzamt über Ihre Möglichkeiten.
Die Grundsteuer ist oft nicht ganz so leicht zu durchschauen. Auf Basis der obigen Berechnung brauchen Sie allerdings nicht unbedingt einen Steuerberater dazu, sondern Sie können die Berechnung auch selbst vornehmen. Achten Sie nur darauf, sich vom Finanzamt den richtigen Einheitswert angeben zu lassen, sowie sich in Ihrer Gemeinde über den vorherrschenden Hebelwert zu informieren.
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