Blitzschutz: Alles was Sie über Blitzschutzanlagen wissen sollten
Dass uns spektakulärste Naturschauspiele sehr gefährlich werden können, ist klar. Eines davon ist der Blitz, wobei bis zu 200.000 Volt an elektrischer Spannung und bis zu doppelt so viel Ampere Stromstärke durch die Luft jagen und irgendwo auf der Erde einen Entladungspunkt finden. Je nachdem, welcher Punkt getroffen wird, kann das ungeheure Konsequenzen haben. Was die Folgen eines Blitzeinschlags sein können, wie man sich dagegen durch eine Blitzschutzanlage schützt und welche baurechtlichen Vorschriften es bezüglich Blitzschutz gibt, beschreibt dieser Beitrag.
Folgen eines Blitzeinschlags
Eine solche elektrische Schlagkraft hat gravierende Folgen, wenn sie sich durch gewisse Materie windet. In Baustoffen enthaltenes Wasser, Harz oder ätherische Öle in Holz können explosionsartig verdampfen und so Teile der Bausubstanz zerstören. Die Hitzeeinwirkung der elektrischen Entladung kann unmittelbar zu Bränden führen.
Elektrische Leitungen, die nicht für eine so hohe Spannung ausgelegt sind – immerhin handelt es sich um das knapp 1000-fache der üblichen 230 Volt – werden durchgeschmort. Selbst wenn der Blitz nicht direkt, sondern in einen entfernten Leitungsmasten einfährt, an dem Ihre Leitungen dranhängen, kann es zur Überspannung kommen.
Abgesehen von den materiellen Schäden kommt noch die Brandgefahr dazu, die im äußersten Fall Menschenleben kosten kann. Für alles andere kommt üblicherweise die Versicherung auf, aber verspieltes Risiko für Leib und Leben wird nicht so schnell rekompensiert. Deshalb wird dringend empfohlen einen ausreichenden Blitzschutz am Haus zu installieren, damit es nicht dazu kommen kann.
Bestandteile und Aufbau einer Blitzschutzanlage
Eine Blitzschutzanlage, oder im Volksmund meist einfach als Blitzableiter bezeichnet, besteht als sehr viel mehr als einer alleinigen Metallleitung in den Erdboden. Es werden dabei vielmehr sowohl die Bausubstanz an sich als auch die Elektronik im Speziellen umfassend geschützt.
Äußerer Blitzschutz: Blitzableiter und Erdungsanlage
Was man landläufig unter einem Blitzableiter versteht, ist ein Teil des äußeren Blitzschutzes. Dieser ist für die Umleitung der elektrischen Ladung vom Gebäude in den Erdboden zuständig. Statt dass der Blitz die Leitungen durchschmort oder den Dachstuhl in Brand steckt, wird er über eine Metallleitung abgeführt. Drei wesentliche Bestandteile sind dafür zuständig: die Fangeinrichtung, die Ableitungsanlage und die Erdungsanlage.
Fangeinrichtung
Die Fangeinrichtung ist dafür zuständig, den Blitz sozusagen zu empfangen. Sie besteht meist aus Stangen, Drähten oder Seilen aus Kupfer, Aluminiumlegierungen oder verzinktem Stahl. Sie müssen witterungsbeständig und besonders gut leitfähig sein und müssen natürlich der hohen Belastung durch den Blitzstrom die Stirn bieten können.
Man profitiert an dieser Stelle vom Spitzeneffekt. Das ist ein physikalisches Prinzip, nach dem an einem spitz zulaufenden Gegenstand die sogenannte elektrische Feldstärke stärker ist. Die Luft um die Spitze herum kann dadurch sogar leicht ionisiert, also negativ aufgeladen werden, sodass sie die elektrische Ladung des Blitzes leicht anzieht und der Blitz nicht 2 Meter daneben ins ungeschützte Dach einschlägt.
Ableitungsanlage
Schlägt ein Blitz ein und wird von der Fangeinrichtung ‚eingefangen‘, fließt der Strom anschließend weiter in die Ableitungsanlage.
Dabei handelt es sich um Metallleitungen, die über den Umfang des Hauses verlaufen und einen möglichst geringen elektrischen Widerstand leisten, mit anderen Worten niederohmig sind. Auch andere metallische Bauteile können als Ableitungsanlage fungieren, sofern sie genügend von gefährdeten Teilen des Hauses (wie der Elektronik) getrennt sind.
Erdungsanlage
Die Erdungsanlage ist schließlich dafür da, den Strom gefahrlos an den Erdboden abzugeben. Er wird in Einfamiliengebäuden am besten als Fundamenterder realisiert, der unter der Erdoberfläche verläuft. Alternativ dazu werden auch Tiefenerder verbaut, die über 9 Meter tief in den Boden getrieben werden.
Das Material für die Erdungsanlage muss korrosionsgeschützt und absolut rostfrei sein. Förderlich für die Sicherheit beim Blitzeinschlag ist es, wenn die Erde zu allen Zeiten (auch bei langanhaltender Hitze im Sommer) leicht feucht ist. So kann der Strom ideal abfließen. Dadurch ist nämlich der elektrische Widerstand geringer, da Wasser ein relativ guter Stromleiter ist.
Innerer Blitzschutz: Überspannungsschutz
Zusätzlich zum äußeren gibt es den inneren Blitzschutz. Er wird für gewöhnlich vom Überspannungsschutz übernommen, der in der Hauselektronik eingebaut wird. Dieser schützt die Elektronik davor, bei Überspannung kaputt zu gehen, egal, ob sie durch einen direkten oder indirekten Blitzschlag verursacht werden.
Ein indirekter Blitzschlag, also einer der lediglich Telefon- und andere Stromleitungen trifft, an die der Haushalt angehängt ist, kann ebenso das Stromsystem des Hauses schädigen. Sogenannte Überspannungsschutzgeräte (SPD, von surge protective devices) in verschiedenen Ausführungen stellen sicher, dass man keinen Blitzeinschlag fürchten sollte.
Laut Vorschrift: Blitzschutz im Einfamilienhaus
Laut den österreichischen Bauvorschriften (die zwar dem Landesrecht obliegen, allerdings in diesem Punkt alle übereinstimmen) ist der Einbau einer Blitzschutzanlage bei Einfamilienhäusern prinzipiell nicht Pflicht. Es sei denn, es besteht eine erhöhte Einschlagsgefahr. Dazu zitieren wir, stellvertretend für alle Länder, aus dem Salzburger Bautechnikgesetz:
[su_note note_color=“#ffffff“]
Blitzschutz
§ 30
Bauliche Anlagen müssen mit Blitzschutzanlagen ausgestattet sein, wenn sie wegen ihrer Lage, Größe, Bauweise oder ihres Verwendungszweckes durch Blitzschlag gefährdet sind.[/su_note]
Ob eine Gefährdung besteht oder nicht, wird von Sachverständigen geprüft. Bei gewerblichen und öffentlichen Gebäuden besteht die Pflicht schon, es sei denn ein Gutachten wird vorgelegt, das explizit aussagt, dass unter keinen Umständen eine Gefährdung bestehen kann.
Wird allerdings befunden, dass eine Blitzschutzanlage angebracht werden soll, ob nun aus Pflichterfüllung oder als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, unterliegt sie der Bauvorschrift namens ÖVE/ÖNORM EN 62305. Die Teile 1-4 behandeln unterschiedliche Normierungen zum Einbau von Blitzschutzanlagen.
Blitzableiter: Kosten gut angelegt
Die Kosten für einen Blitzableiter und alles, was dazugehört, belaufen sich bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus auf Pi mal Daumen EUR 3.000,-. Wenn man bedenkt, was passieren kann, wenn diese Sicherheitseinrichtung nicht vorhanden ist, ist das eine gute Investition, die Schäden vorbeugt, die zum Teil unbezahlbar sein können.
Mit dem Blitzableiter verhält es sich ein bisschen, wie mit Regenschirmen und Versicherungen. Wenn man sie braucht, hat man höchstwahrscheinlich zuvor darauf verzichtet. Wobei beim Blitzableiter verhält sich das ein bisschen anders. Denn, wenn man von ihm Gebrauch macht, merkt man das nicht. Wie dem auch sei: in allen drei Fällen, ist es empfehlenswert, auf Nummer sicher zu gehen.
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