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Immobilie mieten: Der SAGE Ratgeber

Immobilie mieten: Der ultimative Ratgeber für Mieter

21. Juli 2017/in Immobilie mieten, Ratgeber/von Stefan Gassner

Die richtige Mietwohnung will gefunden werden, danach geht es an den Mietvertrag. Dabei wollen Betriebskostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen und vieles mehr beachtet werden. Denn bereits der Mietvertrag kann viele Fallen beinhalten, in die Mieter auf der Suche nach der passenden Mietwohnung schnell tappen können. Dabei sind Sie als Mieter noch dazu nicht immer im Recht. Welche Rechten und Pflichten Sie genau haben und was Sie vor der Miete beachten sollten, erfahren Sie hier in unserem ausführlichen Ratgeber für Mieter!

So finden Sie die passende Mietwohnung für Ihre Bedürfnisse

In einer Wohnung sollten Sie sich unbedingt wohlfühlen können. Daher sollte die Wohnung auch Ihren persönlichen Komfort-Vorstellungen entsprechen. Wenn eine Mietwohnung für Sie also unbedingt eine Badewanne oder einen Balkon haben sollte, sollten Sie dies bei Ihrer Suche berücksichtigen. Bei vielen Anbietern im Netz können Sie nach diversen Kriterien filtern, um Ihre persönliche Traumwohnung zu finden.

Selbst suchen oder Makler beauftragen?

Wenn Sie sich einen Großteil der anstrengenden Sucharbeit ersparen wollen, können Sie gerne auf einen unserer geschulten Makler zurückgreifen. Die suchen eine passende Wohnung für Sie aus. Der Vorteil für Sie: Unsere Makler kennen den Immobilienmarkt in Ihrer Traumlage wie ihre Westentasche und können Ihnen dadurch viel Arbeit abnehmen. Außerdem kennen sie sich mit Verträgen und der aktuellen Rechtslage aus und stellen daher eine wertvolle Begleitung für Sie dar.

Wie viel Wohnung können Sie sich leisten?

Welche Wohnung für welches Budget

Bevor Sie auf die Suche nach einer Wohnung gehen, legen Sie sich ein Budget fest. Die Wohnung sollte nicht mehr als ein Drittel Ihres Einkommens ausmachen. © v.poth – stock.adobe.com

Aber nicht nur Ihre Idealvorstellungen sind entscheidend. Wichtig ist auch, dass Ihre Vorstellungen realistisch umsetzbar sind. Eine gängige Faustregel besagt, dass Sie für die Miete Ihrer Wohnung nicht mehr als ein Drittel Ihres Monatsgehalts ausgeben sollten.

Beachten Sie hier auch innerstädtische Unterschiede. Manche Viertel in derselben Stadt sind teurer als andere, jedoch nicht immer unbedingt besser. Unsere Makler können für Sie gezielt nach Wohnungen in bestimmten Stadtteilen suchen.

Von der Zusage bis zum Mietvertrag

Haben Sie eine Wohnung gefunden, die Ihren Vorstellungen entspricht, gilt es, abzuwarten, ob der Vermieter auch mit Ihnen als Mieter einverstanden ist. Doch irgendwann kommt sie: die heiß ersehnte Zusage. Danach geht alles meist ganz schnell und Ihr Vermieter legt Ihnen den Mietvertrag vor.

Der Mietvertrag kann prinzipiell frei formuliert sein. In der Regel bedienen sich Vermieter allerdings eines vorgefertigten Formularmietvertrags. Diese Verträge sind unter anderem bei Eigentümervereinen erhältlich. Teilweise sind sie jedoch veraltet und enthalten unwirksame Klauseln. Außerdem verlangt der Vermieter von Ihnen in den meisten Fällen eine Kaution, für den Fall, dass es nach dem Auszug etwas zu beanstanden gibt.

Wissenswertes zum Mietrecht

Nachdem Sie sich ein schönes, gemütliches Zuhause geschaffen und die Wohnung behaglich eingerichtet haben, gilt es vor allem, die Bürokratie zu regeln. Sie müssen beispielsweise Versicherungen, Banken und eventuelle Zeitungs-Abonnements auf die neue Adresse umstellen. Am Wichtigsten ist es allerdings, dass Sie sich innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft bei der zuständigen Gemeinde oder Magistrat ummelden.

Betriebskosten im laufenden Mietvertrag

Auch der laufende Mietvertrag wirft häufig Fragen auf. Diese können zum Beispiel die Betriebskosten betreffen. Neben der Hauptmiete zahlen Sie als Mieter einer Wohnung auch Kosten für die Heizung, Gebühren für fließendes Wasser und unter Umständen auch die Reinigung des Treppenhauses, sofern diese nicht von den Mietern im Wechsel übernommen wird. Allerdings dürfen nicht alle Betriebskosten auch tatsächlich über die Betriebskostenabrechnung auf Sie als Mieter umgelegt werden.

Darf der Vermieter die Miethöhe frei bestimmen?

Nein, der Vermieter darf nicht komplett frei über die Höhe der Wohnungsmiete bestimmen. Denn zumindest dann, wenn das Mietrechtsgesetz gilt – und das ist in vielen Fällen so – muss er sich dabei zumindest an sogenannte Richtwerte und Kategoriemietzinse halten, die die Höhe der Miete bestimmen.

Ein unkomplizierter Wohnungswechsel

Wohnungswechsel in die neue Wohnung

Sind alle Formalitäten geklärt, können Sie den Umzug planen. © Antonioguillem – stock.adobe.com

Sie sind in Ihre Wohnung eingezogen und fühlen sich auch wohl im gemieteten Heim – aber Lebensumstände können sich oft ganz schnell ändern. Bei manchen ist es ein lukratives Jobangebot in einer anderen Stadt, das einen Umzug fordert, andere verlieben sich und möchten schnell mit dem neuen Partner zusammenziehen – die Gründe für einen notwendigen Wohnungswechsel sind vielfältig.

Hierzu müssen Sie Ihren Mietvertrag kündigen und sich nach einer neuen Bleibe umsehen. Dabei müssen Sie jedoch auch gewisse formelle Bedingungen, ebenso wie bestimmte Fristen einhalten.

Am Ende des Mietverhältnisses findet in der Regel die Wohnungsübergabe statt. Dabei überprüft der Vermieter mit Ihnen die Wohnung und prüft, ob es irgendwo Schäden gibt, die über die übliche Abnutzung hinausgehen. Außerdem werden die Zählerstände von Gas und Wasser notiert.

Müssen Sie die Wohnung wirklich renovieren?

Sobald die Kündigung erfolgreich beim Vermieter eingegangen ist, müssen Sie die Kündigungsfrist abwarten und können sich anschließend auf den Auszug vorbereiten. Dabei verlangen Vermieter in vielen Fällen kleine Schönheitsreparaturen. Das bedeutet beispielsweise, dass Sie gebohrte Löcher zuspachteln oder die Wände neu streichen müssen. Rechtlich bindend sind solche Formulierungen aber in den meisten Fällen nicht. Wann Ihr Vermieter eine Renovierung von Ihnen verlangen kann und wann Sie nicht renovieren müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zu diesem Thema.

Der erfolgreiche Umzug

Nach einer erfolgreichen Wohnungsübergabe können Sie sich an den Umzug machen. Nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit, organisieren Sie sich fleißige Helfer und ausreichend Umzugskartons. Oder beauftragen Sie gleich ein Umzugsunternehmen. Dies ist zwar etwas teurer, aber stressfreier und bietet einen Komplettservice, vom Packen der Kartons bis hin zum Aufstellen der Möbel in der neuen Wohnung. In der Regel haftet ein Umzugsunternehmen auch im Fall, dass etwas kaputtgeht.

Es gibt viele verschiedene Gründe, die für eine Mietwohnung sprechen. Zum einen bieten sie eine höhere Flexibilität als das Eigenheim und sind gerade für den Anfang vielleicht auch eine günstige Alternative. Die Traummietwohnung zu finden, ist allerdings nicht immer so einfach. Hier hilft Ihnen das geschulte Team von SAGE Immobilien gerne, ein passendes Exemplar zu finden, das Ihrem Budget und Ihren Vorstellungen entspricht. Gerne begleiten wir Sie auch zu Notarterminen und zu Besichtigungen!

Titelbild: © Antonioguillem – stock.adobe.com

Kontakt

SAGE Immobilien Real Estate GmbH
Salzmannstraße 5
5700 Zell am See, Salzburg, Österreich
E-Mail: info@sage-immobilien.at
Telefon: +43 6542 70 170

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